Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Reisevermittlung durch Ulus Tours


§ 1 Tätigkeit als Reisevermittler


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und Ulus Tours (nachfolgend „RB“) im Rahmen der Vermittlung von Reiseleistungen. Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Reisenden finden keine Anwendung.


2. RB tritt ausschließlich als Reisevermittler auf und vermittelt Reiseleistungen verschiedener Reiseveranstalter und Leistungsträger. Dies umfasst insbesondere Pauschalreisen, verbundene Reiseleistungen sowie einzelne Reiseleistungen.


3. Mit der Buchung beauftragt der Reisende RB mit der Vermittlung der gewünschten Reiseleistung. Der Vermittlungsauftrag wird von RB in Textform, schriftlich oder mündlich angenommen.


4. Der eigentliche Reisevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger (nachfolgend „Anbieter“) zustande. Für diesen Vertrag gelten allein die AGB des jeweiligen Anbieters. Diese werden dem Reisenden vor Buchungsabschluss zur Kenntnis gegeben und sind von diesem ausdrücklich zu bestätigen. Sofern keine AGB vorliegen (z. B. bei Linienflügen), gelten die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft.


§ 2. Vermittlungsauftrag und Zahlungsmodalitäten


1. Mit der Buchung erteilt der Reisende dem RB einen verbindlichen Auftrag zur Vermittlung einer konkreten Reiseleistung bei einem bestimmten Anbieter.


2. Die Buchung stellt rechtlich das Angebot des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem Anbieter dar. RB übermittelt dieses Angebot lediglich an den Anbieter. Eine Annahme durch RB erfolgt hierdurch nicht. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung trifft allein der Anbieter. Im Falle der Annahme erhält der Reisende eine Reisebestätigung in Text- oder Schriftform durch den Anbieter.


3. RB ist nicht verpflichtet, Zahlungen des Reisenden gegenüber dem Anbieter vorzustrecken. Nachteile, die aus einer verspäteten oder unterlassenen Zahlung resultieren, trägt der Reisende selbst.


4. Erfolgt das Inkasso über RB, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Anbieters. Die Rechnungsbeträge sind zu den jeweils angegebenen Fälligkeiten zu begleichen.


5. Bei der Vermittlung von Pauschalreisen erhält der Reisende im Rahmen des Reisebüroinkassos vor Zahlung den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein gemäß § 651r BGB. Bei verbundenen Reiseleistungen stellt RB die gesetzlich erforderliche Kundengeldabsicherung sicher und händigt den entsprechenden Sicherungsschein aus.


§ 3. Reiseunterlagen


1. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden persönlich übergeben, postalisch übermittelt oder – in Einzelfällen – bei den jeweiligen Leistungsträgern hinterlegt. Das Risiko der Übermittlung trägt der Reisende.


2. Wünscht der Reisende einen Versand per Kurier, trägt er die hierdurch entstehenden Kosten sowie das Übermittlungsrisiko.


3. Sofern Reiseversicherungen über RB vermittelt werden, erhält der Reisende die entsprechenden Versicherungsunterlagen (insbesondere Versicherungsbedingungen und Versicherungsnummer) durch Übergabe oder Postversand.


4. Der Reisende ist gehalten, sämtliche erhaltenen Unterlagen unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen oder Fehler umgehend RB oder dem Anbieter mitzuteilen.


§ 4. Flugtickets und ausführende Fluggesellschaft


1. Flugtickets werden in der Regel spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt, sofern die jeweilige Airline keine abweichenden Fristen vorgibt. Auf Wunsch des Reisenden kann eine frühere Ausstellung erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ticket­ausstellung bei Stornierungen oder Umbuchungen Gebühren bis zur Höhe von 100 % des Reisepreises anfallen können. Zusätzlich können Bearbeitungsentgelte durch RB entstehen.


2. Bei elektronischen Tickets (E-Tickets) erhält der Reisende einen Buchungscode, der beim Check-In gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument vorzulegen ist.


3. Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 informiert RB den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft, sofern diese bereits bei Vertragsschluss feststeht. Andernfalls erfolgt die Information, sobald die ausführende Airline bekannt ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.


§ 5. Umbuchung und Rücktritt


Umbuchungen sowie Rücktritte vom Reisevertrag können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Maßgeblich sind insoweit ausschließlich die gesetzlichen Regelungen sowie die AGB des jeweiligen Anbieters. RB empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- sowie einer Auslandskranken- bzw. Rückholversicherung.


§ 6. Informationspflichten


1. Soweit RB als Reisevermittler im Sinne des § 651v BGB tätig ist, erfüllt RB sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten vor Buchung, sofern diese nicht bereits durch den Veranstalter erfolgen. Die entsprechenden Formblätter werden dem Reisenden zur Verfügung gestellt.


2. Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen informiert RB den Reisenden entsprechend den Vorgaben des § 651w BGB und des EGBGB.


§ 7. Mitwirkungspflichten des Reisenden / Mängelanzeigen


1. RB weist darauf hin, dass die AGB der jeweiligen Anbieter besondere Mitwirkungspflichten des Reisenden vorsehen können, insbesondere bei Mängeln, Gepäckverlust oder Flugunregelmäßigkeiten.


2. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten können Ansprüche des Reisenden ganz oder teilweise entfallen.


3. Mängel der Vermittlungsleistung von RB sind unverzüglich anzuzeigen, damit RB Gelegenheit zur Abhilfe erhält.


4. RB ist bevollmächtigt, Erklärungen und Mängelanzeigen des Reisenden gegenüber dem Veranstalter entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten.


§ 8. Haftung


1. RB haftet nicht für Schäden infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik).


2. RB haftet nicht für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen, sondern ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit.


3. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist der Höhe nach auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung begrenzt.


4. Unberührt bleiben Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie gesetzlich zwingende Haftungstatbestände (z. B. § 651x BGB).


5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von RB.


§ 9. Datenschutz


1. RB verarbeitet personenbezogene Daten des Reisenden ausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.


2. Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Betroffenenrechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO zu.


3. Datenschutzanfragen können an info@ulus-tours.de

oder an die im Impressum angegebene Anschrift gerichtet werden.


§ 10. Streitbeilegung


RB ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teilzunehmen.


11. Schlussbestimmungen


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Es gilt deutsches Recht.